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    Wie unterstützen wir Familien?

     

    Passgenaue Hilfen

     

    Damit auch in anstrengenden und krisenhaften Zeiten ein gutes Aufwachsen von Kindern in ihren Familien möglich ist, können Eltern und Kinder sich Hilfe und Unterstützung beim zuständigen Jugendamt holen. Verschiedene Möglichkeiten können dort je nach Bedarf auf der gesetzlichen Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches gewährt werden. Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten die Hilfen vor, die wir dann im Auftrag umsetzen können. Neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe und der Erziehungsbeistandschaft finden Sie Informationen zur Videogestützten Beratung, dem Sozialpädagogischen Clearing sowie unsere Angebote zu Schulbegleitung und Begleitetem Umgang. 

    Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?

     

    Wir beraten ...

     

    Schwierigkeiten kommen in allen Familien vor. Aber manchmal wächst einem alles über den Kopf und man hat das Gefühl, alleine nicht mehr klar zu kommen. Dann kann es hilfreich sein, Unterstützung wie z.B. eine Beratung von außen zu erhalten. Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ hat Ihnen das Jugendamt nun Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII vorgeschlagen, die wir bei Ihnen durchführen. Im  „Hilfeplan" werden zunächst Ziele gemeinsam entwickelt und in den folgenden Monaten Schritt für Schritt umgesetzt. Wir können Ihnen helfen und Sie beraten, so dass Sie den Blick wieder nach vorne richten können und sich die Situation für Ihre Kinder und für die Familie verbessert.

     

    ... und begleiten ...

     

    Wir sind pädagogische Fachkräfte und haben in der Regel ein Studium aus dem Bereich der Sozialen Arbeit, der Pädagogik, Psychologie, Frühe Kindheit beendet (oder vergleichbare Studienabschlüsse). Viele Fachkräfte verfügen über eine  Ausbildung zum Erzieher bzw zur Erzieherin, Heilerziehungspfleger, Hebamme o.ä. - alle bringen Berufs- und Lebenserfahrung mit. Unsere Devise heißt „mit Ihnen“ - deshalb wird alles mit Ihnen abgesprochen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Für 12 bis 24 Monate kommen wir 2 bis 3 mal pro Woche zu Ihnen nach Hause. Die Fachkraft nimmt sich Zeit, über das Geschehen zu reden, aber unterstützt Sie auch tatkräftig, wenn es etwas zu regeln gibt. So begleitet sie Sie zu Ämtern und Ärzten, in Schulen, zur Schuldnerberatung oder entwickelt mit Ihnen eine veränderte Tages- und Freizeitstruktur. Alle sechs Monate wir das bisher Erreichte gemeinsam ausgewertet. 

     

    ... und alles kommt in Bewegung.

     

    Häufig hören wir, wie gut es tut, dass eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause kommt und sieht, was eigentlich los ist. Lösungen können direkt „im Geschehen“ entwickelt und ausprobiert werden. So kommt Ihr System „Familie" in Bewegung. Veränderungen in der Familie sind für alle anstrengend, aber die Anstrengung lohnt sich. Familien, die wir betreut haben, berichten, dass sie durch unsere professionelle Hilfe gelernt haben, Krisen und Probleme alleine zu bewältigen.

     

    „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“. § 31 SGB VIII

    Und Erziehungsbeistandschaft?

     

    Im Fokus: der oder die Jugendliche

     

    Während die Sozialpädagogische Familienhilfe an der Weiterentwicklung des gesamten Familiensystems arbeitet, unterstützt die Erziehungsbeistandschaft die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten einer oder eines einzelnen Jugendlichen. Hier finden sich Themen wie schulische oder berufliche Perspektiven, Eigenständigkeit und Verantwortungsübernahme für das eigene Leben. In der Regel werden Gespräche mit den Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen mit der oder dem Jugendlichen durch die Erziehungsbeiständin/ dem Erziehungsbeistand moderiert, gemeinsam vorbereitet und reflektiert. Die Hilfe ist dabei immer auf die speziellen Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnitten

     

    „Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“. § 30 SGB VIII

     

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