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Familienbegleitung

Bei der Familienbegleitung (nach § 16 SGB VIII) liegt im Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienhilfe der Schwerpunkt der Hilfe auf modellhaftem und ggfs. stellvertretendem Handeln und weniger auf der Beratungstätigkeit. Sie richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die aus verschiedenen Gründen auf die längerfristige pädagogische Unterstützung durch eine Fachkraft angewiesen sind.

Die Sicherstellung der Versorgungs- und Betreuungssituation der Kinder erfordert einen manchmal höheren zeitlichen Aufwand und beinhaltet auch die Förderung der Kinder durch die sozialpädagogische Fachkraft.