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Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft ist eine individuelle, gezielte und methodische Hilfe für die Bewältigung von Entwicklungsproblemen von jungen Menschen (§ 30 SGB VIII). In Abgrenzung zur SPFH, die an einer Weiterentwicklung des gesamten Familiensystems arbeitet, richtet sich die Erziehungsbeistandschaft in ihrem Focus auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des einzelnen Jugendlichen. Im § 30 SGB VIII ist ausgeführt:

„Der Erziehungsbeistand sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“.

Diese aufsuchende Hilfe stellt das Kind/ die Jugendliche/ den Jugendlichen in den Mittelpunkt. Alle Angebote sind stets am Einzelfall orientiert und werden individuell an den Entwicklungsstand angepasst. Dem jungen Menschen wird von KarLa – Sozialpädagogische Hilfen e.V. eine sozialpädagogische Fachkraft als kontinuierliche Bezugsperson zur Seite gestellt. Dabei ist eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Hilfe. Sie soll den jungen Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie dessen weitere Entwicklung mit evtl. Verselbstständigung fördern.

Besonderen Wert legt KarLa e.V. auf Zusammenarbeit mit den am außerfamiliären Sozialisationsprozess Beteiligten unter Berücksichtigung der jeweiligen Ressourcen und Kompetenzen.