Begleiteter Umgang / Schulbegleitung
- Begleiteter Umgang ermöglicht einem jungen Menschen sein Recht auf Umgang mit seinen Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einer geschützten Atmosphäre durchzusetzen. Dabei findet der Kontakt zwischen dem jungen Menschen mit einer nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Person (Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern, soziale Eltern) bei Anwesenheit einer neutralen, psychologisch geschulten Person statt.Begleitete Umgangskontakte können beispielsweise hilfreich sein, wenn es durch Scheidung oder Trennung der Eltern zu ständigen Streitereien bei der Übergabe des Kindes kommt (Betreute Übergabe), wenn befürchtet wird, dass der Umgang dem Kind schaden könnte, z.B. bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs (Kontrollierter Umgang), oder wenn über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zum Kind bestand (Betreute Umgangsanbahnung).Die Fachkraft von KarLa unterstützen die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte, hält sich dabei jedoch möglichst zurück, da der Umgang des/der Umgangsberechtigten mit dem Kind im Vordergrund steht.
- Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Behinderungen kann durch Schulbegleitung ermöglicht werden, am Leben in der Gemeinschaft durch den Besuch der für sie geeigneten Schulform teilzunehmen. Die Begleitperson, die während eines Teils der Schulzeit oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulwegs) bei einem Schulkind ist, betreut und unterstützt dieses individuell und unmittelbar je nach persönlichen Erfordernissen durch Strukturierung des Schulalltags, Begleitung in Krisensituationen, Hilfen bei lebenspraktischen und pflegerischen Verrichtungen, Erweiterung der Sozialkompetenz, sog. gestützter Kommunikation und Ermöglichung der Teilhabe an schulischen Aktivitäten. Die sachlichen schulischen Aufgaben müssen vom Kind selbst bewältigt werden. Schulbegleitung durch KarLa e.V. hindert das Kind/den Jugendlichen nicht daran, seine Selbständigkeit zu entwickeln, sondern im Gegenteil, sie fördert diese Entwicklung.